Steuern beim Kleingewerbe 2026: Das musst du zahlen

Du überlegst, ein Kleingewerbe anzumelden oder hast es vielleicht sogar schon getan? Dann kommt auf jeden Fall ein Thema auf dich zu: Steuern. Doch wie viel Steuern musst du nun zahlen? Und welche überhaupt? Vielleicht fragst du dich auch, ob ein Kleingewerbe steuerfrei und die Nutzung der Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein könnte.
Wir erklären dir, was es mit den Steuern im Kleingewerbe (und als Kleinunternehmer) auf sich hat, welche Vorteile du genießt, um welche Zahlungen du zwar nicht herumkommst, aber wie du richtig Steuern sparen kannst.
- Was ist ein Kleingewerbe?
- Welche Steuern zahlst du mit deinem Kleingewerbe?
- Wie viel Steuern musst du für dein Kleingewerbe zahlen?
- Steuern bei einem Kleingewerbe im Nebenberuf
- Wann ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
- Was können Kleingewerbe von der Steuer absetzen?
- Wichtig: Steuernummern für Kleingewerbe
- Steuererklärungen beim Kleingewerbe
- Zu diesen Terminen musst du deine Steuern als Kleingewerbe zahlen
- Steuern fürs Kleingewerbe mit sevdesk immer im Blick
- Zusammenfassung
- Häufig gestellte Fragen zu Steuern beim Kleingewerbe
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist eine spezielle Form des Gewerbes, das für Einzelunternehmen und GbRs mit geringeren Umsätzen ein paar praktische Erleichterungen bietet. Dazu gehören:
- Du brauchst kein Stamm- bzw. Startkapital
- Du bist kein eingetragener Kaufmann, nicht im Handelsregister eingetragen und unterliegst somit nicht den strengeren Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB)
- Du musst keine Bilanz erstellen, sondern kannst die einfachere Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nutzen
- Die Gewerbeanmeldung ist recht unkompliziert.
Dafür gibt es jedoch zwei klare Richtwerte zu beachten: Seit dem 01.01.2024 gilt eine Brutto-Umsatzgrenze von 800.000 Euro pro Jahr oder ein Jahresgewinn von maximal 80.000 Euro.
Wichtig: Ein Kleingewerbe ist keine Rechtsform. Du meldest dich hier entweder als Einzelunternehmer oder als GbR (wenn du mit anderen zusammen gründest) an. Sobald du jedoch mit deinem Unternehmen eine der beiden Grenzen überschreitest, musst du die Rechtsform wechseln und auf die doppelte Buchführung umstellen.
Ist ein Kleingewerbe dasselbe wie ein Nebengewerbe?
Nicht zwingend. Ein Nebengewerbe bezeichnet grundsätzlich jede gewerbliche Tätigkeit, die nicht hauptberuflich ausgeübt wird. Ein Kleingewerbe bezeichnet dagegen nur, dass die gewerbliche Tätigkeit begrenzte Umsätze und Gewinne bringt. Das Kleingewerbe kann daher neben- oder hauptberuflich sein.
Kleingewerbe vs. Kleinunternehmen – das ist der Unterschied
Kleinunternehmer und Kleingewerbe sind nicht dasselbe, auch wenn beides fälschlicherweise oft in einen Topf geworfen wird. Beide Begriffe beziehen sich vielmehr auf unterschiedliche Aspekte eines Unternehmens:
- Ein Kleingewerbe bezieht sich auf den Status nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Es besagt, dass du als Inhaber kein „Kaufmann“ im rechtlichen Sinne bist, weshalb keine doppelte Buchführung erforderlich ist. Stattdessen reicht eine einfache Einnahmenüberschussrechnung aus.
- Der Kleinunternehmerstatus hingegen wird durch das Umsatzsteuergesetz (§ 19 UStG) geregelt. Kleinunternehmer sind zwar von der Umsatzsteuer befreit, dürfen deshalb jedoch keine Vorsteuer abziehen. Diese Regelung gilt für Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr maximal 25.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro beträgt.
Welche Steuern zahlst du mit deinem Kleingewerbe?
Die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmer hätten wir damit festgezurrt. Jetzt geht's direkt ins Thema Steuern und hierzu klären wir gleich die Frage: „Fallen fürs Kleingewerbe Steuern an, und falls ja, welche genau?“
Als Kleingewerbetreibender und auch als Kleinunternehmer profitierst du davon, dass die Regeln und Vorgaben des HGB für dich nicht gelten. Das macht deine Buchhaltung deutlich einfacher. Allerdings entbindet dich das nicht grundsätzlich von der Steuerpflicht. Darum hier ein Überblick über die wichtigsten Steuerarten, die für dich relevant sind. Anschließend erklären wir dir alle nochmal im Detail:
Einkommensteuer
Alle Einkünfte deines Kleingewerbes musst du für die Einkommensteuer in der Steuererklärung erfassen, damit sie versteuert werden. Das gilt auch, wenn du nebenberuflich selbstständig oder als Kleinunternehmer tätig bist.
Wichtig für deine Bemessung der Einkommensteuer ist die Gewinnermittlung mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Hier stellst du deine Einnahmen deinen Ausgaben gegenüber. Oder auch grob vereinfacht: Du ziehst die Kosten von den Einnahmen ab und nur der Differenzbetrag (ergo dein Gewinn) wird versteuert. Deine sich daraus ergebende Steuerlast zahlst du aber nicht in einem Schwung, sondern über das Jahr verteilt als vierteljährliche Vorauszahlungen.
Wichtig: Liegt dein Gesamtjahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro in 2026, bist du von der Einkommensteuer und damit auch von den entsprechenden Vorauszahlungen befreit. Mit unserem Einkommensteuerrechner kannst du vorab bereits deine ungefähre Steuerlast ausrechnen und herausfinden, wo du aktuell stehst.
Du willst wissen, welche verschiedenen Einkünfte du in der Steuererklärung angeben musst? Hier liest du alles zur Einkommensteuer.
Umsatzsteuer
Auf deine Waren bzw. Preise musst du in der Regel Umsatzsteuer draufschlagen, die du auf deinen Rechnungen gesondert ausweist. Das Geld gehört jedoch nicht dir: Was davon auf dein Konto eingeht, ist nur ein „Durchlaufposten“, denn die Umsatzsteuer führst du monatlich oder vierteljährlich mit der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt ab.
Wenn du wissen willst, welche Umsatzsteuerbeträge du in deinen Rechnungen ausweisen musst, kannst du unseren Umsatzsteuerrechner verwenden und dir so wertvolle Zeit sparen.
Gewerbesteuer
Auch die Gewerbesteuer fällt für dich mit deinem Kleingewerbe an. Ausgenommen hiervon sind Freiberufler sowie Land- und Forstwirte. Als Kleingewerbetreibender profitierst du wie alle anderen Einzelunternehmen und Personengesellschaften jedoch von einem Freibetrag: Die Zahlung der Gewerbesteuer ist erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro fällig (§ 11 Abs. 1 GewStG). Nimmst du die Kleinunternehmerregelung für dich in Anspruch und bleibst unter der Umsatzgrenze von 25.000 Euro pro Jahr, wirst du die Gewerbesteuer aufgrund des Freibetrages in der Regel nicht bezahlen müssen.
Der Steuerbetrag hängt von folgenden Faktoren ab:
- dem Gewerbeertrag
- etwaigen Kürzungen und Hinzurechnungen
- dem Freibetrag des Unternehmens
- dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde
Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben, an die du die fällige Steuersumme als vierteljährliche Vorauszahlungen überweist.
Lies hier mehr zur Gewerbesteuer und wie genau sich der Betrag deiner Gewerbesteuer berechnet.
Lohnsteuer
Als Kleingewerbetreibender (und auch als Kleinunternehmer) kannst du selbstverständlich Mitarbeiter einstellen. Heißt aber auch, dass du die monatliche Lohnsteuer für ihre Gehälter direkt an das Finanzamt abführen musst.
Aufgepasst: Du allein als Arbeitgeber bist dafür verantwortlich, dass die Lohnsteuer in korrekter Höhe und pünktlich an den Fiskus geht.
Grundsteuer
Besitzt dein Kleingewerbe bebaute oder unbebaute Grundstücke, fallen Vorauszahlungen der Grundsteuer an, die du vierteljährlich oder einmal pro Jahr bezahlst. Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben, zu dem Grundstücke einschließlich möglicher Gebäude zählen.
Wie viel Grundsteuer du zahlen musst, teilt dir die Finanzbehörde im sogenannten Grundsteuermessbescheid mit. Eine pauschale Antwort zur Höhe gibt es hier nicht. Sie berechnet sich aus dem Einheitswert der Immobilie, dem Grundsteuermessbetrag und dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz.
Nach einer Steuerreform gelten diesbezüglich seit 2025 neue Messwerte. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag zur Grundsteuer.
Kaufst du Grundvermögen, musst du zusätzlich zur Grundsteuer zudem einmalig die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt entrichten.
Wie viel Steuern musst du für dein Kleingewerbe zahlen?
Die wichtigsten Steuerarten kennst du nun. Doch wie viel Steuern musst du konkret zahlen?
Die tatsächliche Steuerlast hängt von verschiedenen Bemessungsgrundlagen und Steuersätzen ab. Die folgende Tabelle mit Stand 2026 verschafft dir einen schnellen Überblick, was der konkreten Steuerbelastung zugrunde liegt:
Steuern bei einem Kleingewerbe im Nebenberuf
Viele Kleingewerbetreibende und auch Kleinunternehmer starten ihr Business erst einmal neben ihrem eigentlichen Hauptjob. Doch auch, wenn du dein Kleingewerbe nur nebenher betreibst, gelten steuerlich fast dieselben Regeln wie im hauptberuflichen Kleingewerbe. Entscheidend ist nicht, wie viel Zeit du investierst, sondern was du verdienst:
- Einkommensteuer: Der Gewinn aus deinem Kleingewerbe bzw. Kleinunternehmen wird zu deinem Gehalt aus deinem Hauptjob addiert, was zusammen dein zu versteuerndes Einkommen ergibt. Dadurch kann sich dein persönlicher Steuersatz erhöhen. Außerdem kann das Finanzamt Steuervorauszahlungen von dir verlangen.
- Umsatzsteuer: Auch im nebenberuflichen Kleingewerbe kannst du frei entscheiden, ob du die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung für dich nutzen willst. Allerdings ist die Kleinunternehmerregelung in diesem Fall sehr beliebt, weil die Buchhaltung einfach bleibt.
- Gewerbesteuer: Auch diese ist zu entrichten, wenn du den Freibetrag von 24.500 Euro überschreitest. Allerdings bleiben die meisten Kleinunternehmen und Nebengewerbe unterhalb dieser Schwelle, weshalb die Gewerbesteuer selten ein Thema ist.
Wann ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Womöglich wunderst du dich jetzt, da du immer mal wieder gehört hast, dass Kleingewerbe oder Kleinunternehmen steuerfrei sind. Lass uns Folgendes dazu sagen: Tatsächlich sind die meisten Kleingewerbe zwar nicht steuerfrei, doch es gibt einige Möglichkeiten, die du für dich nutzen kannst, um deine Steuerlast zu optimieren.
Wie du bereits weißt, zahlen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer, was dich in puncto Steuern und Buchhaltung natürlich schon sehr entlasten kann. Dazu musst du in deinem Kleingewerbe allerdings auch die Kleinunternehmerregelung anwenden. Auf der anderen Seite ist die Umsatzsteuer nur ein Durchlaufposten und somit keine Steuer, die dein Einkommen schmälert. Schließlich schlägst du sie ja nur auf deine Preise auf.
Viele Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer profitieren außerdem von den Steuerfreibeträgen. Das kann deine Steuerlast erheblich mindern oder sogar ganz aufheben. Hier sind die wichtigsten Freibeträge, um dein Kleingewerbe so steuerfrei wie möglich zu halten:
- Einkommensteuer: Es gibt hierbei einen sogenannten Grundfreibetrag. Dieser liegt 2026 bei 12.348 Euro für alleinstehende Personen und bei 24.696 Euro für verheiratete Paare. Was heißt das konkret? Erst bei einem Einkommen über diesem Freibetrag fordert der Staat Steuern von dir. Unter dem Grundfreibetrag bleibt dein Kleingewerbe komplett steuerfrei. Wichtig zu wissen ist hier aber: Beim Grundfreibetrag werden alle deine Einkünfte berücksichtigt. Also zum Beispiel auch aus einem Hauptjob oder aus Vermietung.
- Gewerbesteuer: Hier ist der jährliche Freibetrag auf einen Gewinn (nicht Umsatz!) in Höhe von 24.500 Euro festgesetzt. Nur bei Gewerbeerträgen oberhalb dieser Summe werden Steuern fällig. Wir vertiefen das Thema im Artikel Gewerbesteuer-Freibetrag.
Was können Kleingewerbe von der Steuer absetzen?
Das mit den Freibeträgen ist doch schon einmal super, oder? Deine Steuerbelastung kannst du allerdings noch weiter senken, indem du deine Betriebsausgaben abziehst.
Auch als Kleingewerbetreibender kannst du Investitionen und laufende Kosten steuerlich absetzen. Diese Ausgaben, die du in deiner EÜR mit der Einkommensteuererklärung angibst, reduzieren deinen Gewinn und somit deine Steuerlast. Klassische Betriebsausgaben sind u. a.:
- Werbung
- Miete
- Arbeitsmittel
- Lohnkosten für dein Team
- Versicherungen
- Technisches Equipment
Doch bevor du jetzt beginnst, sämtliche Belege, Quittungen und Rechnungen der letzten Wochen und Monate zusammenzusuchen, hier eine sanfte Bremse: Nicht alle Ausgaben lassen sich absetzen. Damit du weißt, was du genau absetzen kannst, haben wir dir einen Artikel mit 25 Steuertipps für Selbstständige erstellt.
Wichtig: Steuernummern für Kleingewerbe
Für dein Kleingewerbe brauchst du verschiedene Steuernummern. Da man da schnell mal durcheinander geraten kann, hast du sie hier auf einen Blick:
- Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID): Diese Nummer erhält jede Privatperson bei der Geburt. Sie bleibt ein Leben lang gültig. Du brauchst sie z. B. bei der Einkommensteuererklärung.
- Steuernummer (St-Nr): Sie wird deinem Unternehmen zugeteilt und ist für die Abrechnung von Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer relevant. Du erhältst sie nach dem Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID): Notwendig, wenn du Geschäfte mit Unternehmen im Ausland tätigst. Ansonsten brauchst du sie nicht unbedingt.
- Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr): Die W-IdNr. wird in der Regel nur benötigt, wenn ein Unternehmen umfangreiche steuerliche Vorgänge hat, die eine eindeutige Zuordnung erfordern.
Steuererklärungen beim Kleingewerbe
Wer Steuern zahlt, muss dem Fiskus seine Einnahmen und Ausgaben exakt darlegen. Auf dieser Grundlage wird die exakte Steuerlast ermittelt. Genau das tust du über die jährlichen Steuererklärungen, von denen es eine pro Steuerart gibt:
- Einkommensteuererklärung: In der Einkommensteuererklärung machst du Angaben zu allen Einnahmen und Ausgaben deines Gewerbes sowie zu dem sich daraus ergebenden Gewinn oder Verlust. Diesen errechnest du mit der Einnahmenüberschussrechnung und hängst die Anlage EÜR an deine Erklärung an. Das Finanzamt kann so das zu versteuernde Einkommen, deinen Steuersatz und die Steuerlast ermitteln.
- Gewerbesteuererklärung: Hier hinterlegst du alle Informationen zum Gewerbeertrag und daraus resultierender Gewerbesteuerschuld, falls der Freibetrag von 24.500 Euro von dir überschritten wird.
- Umsatzsteuererklärung: Mit dieser Steuererklärung gibst du an, welche Umsätze du vereinnahmt hast, welche darauf anfallende Umsatzsteuer an dich gezahlt wurde und welche Vorsteuerbeträge du im Gegenzug geltend machst. Das Finanzamt ermittelt mit diesen Angaben den fälligen Steuerbetrag. Dabei werden all deine Voranmeldungen berücksichtigt. Hat sich nachträglich nichts geändert, sind hier in der Regel gar keine Zahlungen mehr nötig.
Wichtig: Seit dem Steuerjahr 2024 musst du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuererklärung mehr ans Finanzamt senden. Vorher war immer eine sogenannte Nullmeldung nötig.
Zu diesen Terminen musst du deine Steuern als Kleingewerbe zahlen
Dass deine Steuern pünktlich beim Fiskus eingehen, liegt allein in deiner Verantwortung. Damit dir nichts durch die Lappen geht, sind hier die wichtigsten Termine noch einmal kurz zusammengefasst:
Die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer werden in der Regel vierteljährlich fällig, und zwar am
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind dies die vierteljährlichen Zahlfristen:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Und bei der Umsatzsteuer (sofern du kein Kleinunternehmer bist), machst du die Meldung bis zum 10. des Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums oder zu folgenden Zeitpunkten (bei quartalsweiser Meldung):
- 10. April
- 10. Juli
- 10. Oktober
- 10. Januar
Hinweis: Die Vorauszahlungsbeträge basieren auf den Angaben deiner letzten Steuererklärung und sind eine Schätzung deines Finanzamtes, wie sich dein aktuelles Geschäftsjahr wohl entwickelt. Später werden sie einfach mit der tatsächlichen Steuerlast verrechnet.
Im Gegensatz zu den Vorauszahlungen stehen deine Steuererklärungen pro Jahr nur einmal auf der Tagesordnung. Der Abgabetermin für die Steuererklärung ist meist der 31. Juli des folgenden Kalenderjahres.
Steuern fürs Kleingewerbe mit sevdesk immer im Blick
Steuern, Freibeträge, Gewinnermittlung, Jahresumsatz, Steuersatz, Vorauszahlungen – dir raucht der Kopf? Keine Panik. Du kannst das. Und unsere Buchhaltungssoftware sevdesk verschafft dir die notwendige Entlastung und Sicherheit, alles richtig zu machen. Deine Zahlen liegen mit sevdesk klar vor dir und mit einem Klick siehst du im Dashboard deinen Gewinn. Perfekte Voraussetzungen also, um nicht mehr Steuern als nötig zu zahlen.
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Zusammenfassung
Das Kleingewerbe ist für viele eine attraktive Form der Selbstständigkeit, weil es steuerliche und buchhalterische Erleichterungen bietet. Das bedeutet aber nicht, dass Kleingewerbetreibende oder Kleinunternehmer gänzlich von ihren Steuerzahlungen befreit sind. Je nach Situation können Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer (sofern du Mitarbeiter einstellst) anfallen. Beschäftigst du Mitarbeiter, kommt zusätzlich die Lohnsteuer hinzu.
Die fälligen Steuerbeträge leistest du in der Regel über monatliche oder vierteljährliche Vorauszahlungen an das Finanzamt. Damit die individuelle Steuerbelastung für Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer überschaubar bleibt, gibt es verschiedene Freibeträge bei der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Zudem kannst du viele betrieblich bedingte Ausgaben steuerlich absetzen, was deine Steuerlast weiter reduziert.






